Allgemeine Geschäftsbedingungen
Fassung vom 10. März 2026
§ 1 Geltungsbereich, Vertragsgegenstand
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Verträge, Lieferungen und Leistungen zwischen der BLUEBERRY WALNUT GMBH, Kärntener Str. 9, 10827 Berlin (nachfolgend „Agentur“) und ihren Kunden, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes schriftlich vereinbart ist.
(2) Die Schriftform im Sinne dieser Vereinbarung ist durch E-Mail gewahrt.
(3) Diese AGB stellen lediglich den Rahmen für die Zusammenarbeit zwischen den Parteien dar. Art und Umfang der wechselseitigen Leistungen sowie Zeitpläne und alle übrigen Details ergeben sich aus den Leistungsbeschreibungen innerhalb der Angebote der Agentur und der schriftlichen Annahme durch den Kunden.
(4) Entgegenstehende oder abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, die Agentur stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
§ 2 Leistungen der Agentur
(1) Gegenstand der Tätigkeit der Agentur sind insbesondere Beratungs-, Konzeptions-, Gestaltungs- und Umsetzungsleistungen. Die Agentur erbringt insbesondere folgende Leistungen:
- Strategische Beratung in den Bereichen Markenauftritt, Marketing und Kommunikation,
- Konzeption und Entwicklung visueller und inhaltlicher Kommunikationsmittel,
- Gestaltung von Logos, Corporate Designs, Print- und Digitalmedien,
- Entwicklung und Umsetzung von Websites (insbesondere auf Basis von CMS-Systemen),
- Content-Erstellung, Textentwicklung und redaktionelle Leistungen,
- Entwicklung von Präsentationen, Pitch-Decks und Marketingunterlagen,
- Projektbegleitende Beratung und Koordination externer Dienstleister.
(2) Die Agentur schuldet, soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, keinen bestimmten wirtschaftlichen oder werblichen Erfolg, sondern die Erbringung der vereinbarten Leistungen.
(3) Leistungsfristen sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich schriftlich als verbindlich vereinbart wurden. Verzögerungen, die auf fehlende oder verspätete Mitwirkung des Kunden (§ 3) zurückzuführen sind, sind von der Agentur nicht zu vertreten. Vereinbarte Fristen verlängern sich in diesem Fall entsprechend.
(4) Die Agentur ist berechtigt, sich zur Erbringung der vertraglich geschuldeten Leistungen Dritter zu bedienen. Sie wird diese Dritten nach pflichtgemäßem freiem Ermessen auswählen.
(5) Sofern nichts anderes vereinbart ist, ist die Agentur zu je einer Korrekturrunde verpflichtet. Eine Korrekturrunde umfasst ausschließlich angemessene Anpassungen am vorgelegten Entwurf (z. B. Änderungen von Texten, Farben, Details oder einzelnen Gestaltungselementen). Nicht umfasst ist die Erstellung eines neuen Konzepts, eine grundlegende Neugestaltung oder Änderungen, die über den ursprünglichen Gestaltungsansatz hinausgehen.
(6) Über die vereinbarte Anzahl von Korrekturrunden oder die im Angebot der Agentur definierten Leistungen hinausgehende Leistungen stellen einen gesonderten Auftrag dar. Diese Leistungen sind gesondert zu vergüten. Sofern die Parteien keine abweichende schriftliche Vereinbarung über die Vergütung treffen, werden diese Leistungen mit den jeweils gültigen Stundensätzen pro angefangene Stunde durch die Agentur abgerechnet.
(7) Mit Übergabe der Leistung an den Kunden ist die Agentur nicht mehr zur Speicherung von Daten oder Arbeitsergebnissen verpflichtet. Die Gefahr des Verlustes, der Verschlechterung oder des Untergangs geht mit der Übergabe auf den Kunden über.
§ 3 Mitwirkungspflichten des Kunden
(1) Der Kunde stellt der Agentur alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Inhalte, Materialien und Freigaben rechtzeitig und vollständig zur Verfügung.
(2) Der Kunde versichert, dass er zur Nutzung und Weitergabe sämtlicher der Agentur überlassenen Inhalte (insbesondere Texte, Bilder, Marken, Logos, Daten) berechtigt ist und dass deren Verwendung keine Rechte Dritter verletzt.
(3) Verzögerungen oder Mehraufwand, die durch unzureichende, verspätete oder fehlerhafte Mitwirkung des Kunden entstehen, gehen nicht zu Lasten der Agentur und sind gesondert zu vergüten.
§ 4 Vergütung, Zahlungsbedingungen
(1) Die Vergütung der Agentur ergibt sich aus dem jeweils vereinbarten Angebot oder Einzelauftrag.
(2) Externe Kosten (z. B. Lizenzen, Schriften, Bildmaterial, Plug-ins, Druckkosten) werden dem Kunden gesondert in Rechnung gestellt, sofern sie vom Kunden freigegeben wurden.
(3) Rechnungen sind, sofern nicht anders vereinbart, innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig.
(4) GEMA-Gebühren und sonstige nutzungsrechtliche Abgeltungen sind vom Kunden zu tragen.
(5) Reisekosten werden dem Kunden nur nach seiner vorherigen schriftlichen Zustimmung und gegen Vorlage von Nachweisen berechnet.
(6) Die Agentur ist berechtigt, erbrachte Teilleistungen und angemessene Vorschüsse abzurechnen. Kommt der Kunde seinen Mitwirkungspflichten aus § 3 nicht nach, wird die Agentur ihn noch einmal mit angemessener Frist zur Mitwirkung auffordern. Sofern diese Frist verstreicht, ist die Agentur berechtigt, das gesamte vereinbarte Honorar vor Erbringung ihrer Leistung in Rechnung zu stellen.
(7) Sämtliche Leistungen der Agentur verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer, soweit diese tatsächlich anfällt.
§ 5 Nutzungsrechte
(1) Mit vollständiger Zahlung der vereinbarten Vergütung räumt die Agentur dem Kunden die Nutzungsrechte an ihren Leistungen für die vertraglich vereinbarte Nutzung ein. Die Nutzungsrechteeinräumung bezieht sich ausschließlich auf die dem Kunden übergebenen Arbeitsergebnisse und nicht auf Pitch-Unterlagen, Entwürfe, Vorarbeiten oder offene Dateien. Möchte der Kunde hieran Nutzungsrechte erwerben, ist eine gesonderte Vereinbarung zwischen den Parteien erforderlich.
(2) Soweit nicht anders vereinbart, werden dem Kunden einfache, zeitlich und räumlich unbeschränkte Nutzungsrechte für die sich aus dem Angebot ergebenden Nutzungsarten eingeräumt.
(3) Sofern die Agentur sich Leistungen bedient, an denen keine unmittelbare Einräumung von Nutzungsrechten möglich ist (z.B. beim Einsatz generativer KI oder der Nutzung von Stock-Inhalten), wird sie den Kunden hierüber aufklären. Widerspricht der Kunde dem Einsatz nicht, haftet die Agentur nicht für etwaige hieraus entstehende Nachteile.
(4) Die Agentur ist berechtigt, die erbrachten Leistungen und Arbeitsergebnisse unter Nennung des Kunden und Darstellung des Unternehmenslogos als Referenz zu eigenen Werbezwecken in eigenen Medien und Kanälen zu verwenden, sofern der Kunde dem nicht ausdrücklich widerspricht.
§ 6 Haftung
(1) Die Agentur haftet dem Kunden aus der Verletzung vertraglicher Pflichten nur bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten. Bei Ansprüchen wegen Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit und bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) haftet die Agentur auch bei einfacher Fahrlässigkeit. Insbesondere besteht keinerlei Haftung für höhere Gewalt (plötzliche Erkrankungen, Flugausfall, Verkehrsunfall, Pandemien, etc.) auf Seiten der Agentur.
(2) Die Haftung ist auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt. Der Ersatz eines etwaigen mittelbaren Schadens ist ausgeschlossen.
(3) Die Agentur übernimmt keine Haftung für die rechtliche Zulässigkeit der vom Kunden freigegebenen Inhalte und Leistungen. Die Agentur schuldet insbesondere keinerlei rechtliche Prüfung oder Beratung hinsichtlich sämtlicher von ihr erbrachter Leistungen.
§ 7 Vertraulichkeit
Die Agentur wird alle zu ihrer Kenntnis gelangenden Geschäftsvorgänge und Unterlagen des Kunden streng vertraulich behandeln. Die Agentur verpflichtet sich, die Geheimhaltungspflicht sämtlichen Angestellten, die Zugang zu den vorbezeichneten Geschäftsvorgängen haben, aufzuerlegen. Die Geheimhaltungspflicht gilt zeitlich unbegrenzt über die Dauer dieses Vertrages hinaus.
§ 8 Schlussbestimmungen
(1) Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, so wird die Gültigkeit im Übrigen hiervon nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung soll eine Regelung treten, die im Rahmen des rechtlich Möglichen dem Willen der Parteien am nächsten kommt. Das gleiche gilt im Falle einer Regelungslücke.
(2) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
(3) Gerichtsstand ist Berlin.
